In verschiedenen Bundesländern ist eine separate Zulassung über die zuständige Behörde erforderlich, um die Prüftätigkeit an Abwasserbehandlungsanlagen auszuführen. Diese Zulassungen sorgen für
das Einhalten der jeweiligen Landesvorgaben und garantieren somit, dass sich an den Anlagen ein ausgebildeter Sachverständiger bewegt, um den Zustand der einzelnen Anlagen zu bewerten.
Um zu garantieren, dass unsere Diesnstleistungen auch bundesweit und in Eigenregie für Sie durchgeführt werden, haben die Mitarbeiter unseres Sachverständigenbüros die in der nebenstehenden Tabelle
ersichtlichen Zulassungen und Zertifizierungen erlangt.